Inhaltsverzeichnis
RVR im Stadteil Forst
Obere Drimbornstraße
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Abzweig Krautmühlenweg
Fahrradstraße, KFZ frei, links 0,75 m und rechts 0,4 m Sicherheitstrennstreifen mit 4,35 m roter Fahrbahnoberfläche, weiterhin aufgeschultertes Gehwegparken mit Stellplatzmarkierung
Blickrichtung: stadteinwärts vom Krautmühlenweg
Krautmühlenweg
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Robert-Koch-Straße
gemeinsamer Geh-/Radweg mit abschnittsweiser Verbreiterung auf 3,5 m Breite (Baumschutz) und Bedarfs-Beleuchtung
Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Obere Drimbornstraße
Blickrichtung: Abbiegesituation stadteinwärts Krautmühlenweg - Obere Drimbornstraße
Blickrichtung: Abbiegesituation stadtauswärts Obere Drimbornstraße - Krautmühlenweg
Clermontstraße
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Trierer Straße an Kreuzung Robert-Koch-Straße
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit 6,5 m Fahrbahnquerschnitt ungeordnetem aufgeschulterten Gehwegparken
Fahrradstraße mit KFZ frei, abknickende Vorfahrt für RVR, mit 0,4 m und 1 m Sicherheitstrennstreifen zu Senkrechtparkplätzen, kein Gehwegparken, 5,1 m rote Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: Kreuzung mit Robert-Koch-Straße
Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Robert-Koch-Straße
Altstraße im Abschnitt Clermontstraße bis Drei-Rosen-Straße
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Virchowstraße
Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, mit 0,75 m (links bergab) und 0,4 m (rechts bergauf) Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkplätzen, 4,35 m rote Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Clermontstraße
Blickrichtung: stadtauswärts Kreuzung Virchowstraße
Blickrichtung: aus Virchowstraße auf RVR
Altstraße im Abschnitt Drei-Rosen-Straße bis Am Kupferofen
Blickrichtung: stadtauswärts Kreuzung Drei-Rosen-Straße
Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, mit 1,00 m (links bergab) und 0,4 m (rechts bergauf) Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkplätzen, 4,35 m rote Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadteinwärts Kreuzung Drei-Rosen-Straße
Altstraße im Abschnitt Am Kupferofen bis Adenauerallee
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Adenauerallee
Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, mit 0,5 m (links) und 1,0 m (rechts) Sicherheitstrennstreifen zu Senkrechtparkplätzen, 4,10 m rote Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Am Kupferofen
Adenauerallee
Blickrichtung: stadtauswärts, nach Fahrtrichtung Beverau, von rechts RVR aus Altstraße
Tempo 50, klassifizierte Landesstraße (L 260), mit zweimal 7,0 m Fahrbahnquerschnitt + mittigem Grünstreifen, beidseitig 1,5 m Radfahrstreifen, kein Parken
Blickrichtung: stadtauswärts, aus Fahrtrichtung Beverau
Lintertstraße
Blickrichtung: stadteinwärts auf Kreuzung Adenauerallee
Blickrichtung: stadtauswärts
Tempo 50, klassifizierte Kreisstraße (K 35), mit 7,0 m Fahrbahnquerschnitt, beidseitigem Parken, Gehwege mit Zusatzschild "Radfahrer frei"
Blickrichtung: stadtauswärts in Höhe Kreuzung Buschmühle
Blickrichtung: stadteinwärts in Höhe Staudenweg
Verbindung Lintertstraße zur Sittarder Straße
Blickrichtung: stadtauswärts
Blickrichtung: stadteinwärts in Höhe Kreuzung Herbartstraße
Sittarderstraße im Abschnitt Schopenhauerstraße bis Haus Nr. 31
Blickrichtung: stadtauswärts von Schopenhauerstraße in Richtung Neuhausstraße
Fahrradstraße, KFZ frei, Sicherheitstrennstreifen 0,4 m links und 0,75 m rechts zu markierten Stellplätzen mit 4,45 m roter Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadteinwärts von Neuhausstraße in Richtung Schopenhauerstraße
Blickrichtung: aus Neuhausstraße auf querende Rad-Vorrang-Route entlang der Sittarder Straße
Blickrichtung: Kreuzung Sittarder Straße mit Arnoldstraße
Fahrradstraße, KFZ frei, Vorfahrt entlang der RVR, neuer Asphalt mit roter Fahrbahnoberfläche
Sittarderstraße im Abschnitt Haus Nr. 31 bis Königsberger Straße
Blickrichtung: stadteinwärts Kreuzung Landdrostenstraße
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit beidseitigen Stellplätzen bei 7,6 m Fahrbahnquerschnitt
Fahrradstraße, KFZ frei, beidseitig Sicherheitstrennstreifen 1,0 m zu Längsstellplätzen mit 5,6 m roter Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadtauswärts Kreuzung Landdrostenstraße
Königsbergerstraße
Danziger Straße
Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Kreuzung Königsberger Straße
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, Fahrbahnbreite 6 m, mit Schrägparkplätze und Längsparkplätzen
Fahrradstraße, KFZ frei, beidseitig Sicherheitstrennstreifen 0,75 m zu Stellplätzen mit 4,5 m roter Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Stettiner Straße
Verbindung Danziger Straße bis Stettiner Straße
Stettiner Straße
Herderstraße
Blickrichtung: stadtauswärts von Stettiner Straße in Richtung Autobahnunterführung (A 4)
Fahrradstraße, KFZ frei, beidseitig 0,4 m Sicherheitstrennstreifen mit 5,2 m roter Fahrbahnoberfläche, kein Fahrbahnrandparken
Blickrichtung: stadteinwärts von Autobahnunterführung (A 4) in Richtung Stettiner Straße